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Saisonkarten 2025
Erläuterungen und allgemeine Bedingungen zur Jahreskarte
Die Saisonkarte ist ab Einlösedatum gültig bis zum Saisonende (meist 31.10.). Die Öffnungszeiten können hier eingesehen werden. Die Saisonkarte gilt während der regulären Öffnungszeiten des Parks. Keine Gültigkeit hat die Saisonkarte bei Sonderveranstaltungen wie z.B. abendlichen Veranstaltungen.. Allerdings werden in der Regel für Saisonkarteinhaber starke Ermäßigungen auf die Eintrittspreise der Sonderveranstaltungen angeboten.
- Die Saisonkarte ist personengebunden und nicht übertragbar.
- Die Saisonkarten für Menschen mit Behinderung gelten ab einem Behinderungsgrad von 80%.
- Die Saisonkarte ist auf dem Parkgelände immer mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen.
- Bei nicht mitgeführter Saisonkarte fällt der aktuelle Tageseintritt pro Person an, der nicht zurückerstattet werden kann.
- Die Saisonkarte ist Eigentum der Tier- und Freizeitpark Thüle GmbH.
- Jeglicher Missbrauch, z.B. die Weitergabe der Jahreskarte an andere Personen, führt zum sofortigen Einzug der Karte und zur Anzeige.
- Die Tier- und Freizeitpark Thüle GmbH haftet nicht bei Verlust der Karten.
- Die Haftung bei Schließung des Parks aus besonderem Grund ist ebenfalls ausgeschlossen.
- Mit dem Erwerb einer Saisonkarte erkennt der Käufer die Parkordnung an (diese kann am Eingang eingesehen werden).
- Bei Verlust der Saisonkarte kann Ihnen einen neue gegen eine Bearbeitungsgebühr von 5 Euro ausgestellt werden.
- Die AGBs für Saisonkarten können Sie hier einsehen.
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