Allgemeine Geschäftsbedingungen für Saisonkarten

Tier- und Freizeitpark Thüle GmbH Saisonkarten allgemeine Geschäftsbedingen
 
Mit dem Kauf eine Tier- und Freizeitpark Thüle GmbH Saisonkarte erkennen Sie diese allgemeinen Geschäftsbedingungen der Tier- und Freizeitpark Thüle GmbH für den Erwerb einer Saisonkarte an. Es gelten für den Erwerb der o.a. Kartenprodukte ausschließlich die vorliegenden AGB. Der Zutritt zum Tier- und Freizeitpark Thüle unterliegt zusätzlich der Haus- und Parkordnung, die vor Ort an präsenter Stelle einsehbar ist. Stellen Sie sicher, dass Sie die Haus- oder Parkordnung vor dem Betreten des Tier- und Freizeitparks zur Kenntnis genommen haben.
 
1. Leistungsumfang
1.1 Die Karte berechtigt den namentlich benannten Inhaber für den kostenfreien Eintritt in den Tier- und Freizeitpark Thüle und zur kostenfreien Benutzung der zur Verfügung stehenden Attraktionen (Fahrgeschäfte).
1.2 Nicht inkludiert sind alle Leistungen, die nicht auch durch den Kauf des regulären Tagestickets abgedeckt werden, u. A. Spielautomaten, Restaurantleistungen, Pferdebahn und Shops.
 
2. Anzugebene Daten
2.1 Jeder Inhaber einer Karte muss beim Kauf folgende Daten angeben: Vorname und Nachname, Postalische Adresse des Hauptwohnsitzes, Geburtsdatum und ein aktuelles Lichtbild, welches ein tatsächliches Abbild der Person ist. Die Angabe einer E-Mailadresse und einer Telefonnummer ist nicht verpflichtend. Die Angabe der Daten ist erforderlich, um den Karteninhaber zweifelsfrei identifizieren zu können. Vor- und Nachname, Geburtsdatum und Lichtbild werden auf die Karte aufgedruckt.
2.2 Der Karteninhaber ist mit der Speicherung dieser Daten einverstanden.
 
3. Nutzung der Karte
3.1 Die Karte bleibt jederzeit Eigentum der Tier- und Freizeitpark Thüle GmbH.
3.2 Die Karte ist im Original bei jeder Nutzung im Tier- und Freizeitpark Thüle bei Eintritt unaufgefordert einem Mitarbeiter zur Überprüfung der Person, ggf. mit Ausweis und Lichtbild im Original vorzuzeigen. Fotokopien der Karte werden nicht akzeptiert.
3.3 Kann die Karte beim Eintritt in den Tier- und Freizeitpark Thüle auf Grund von Verlust, Diebstahl oder Vergessen nicht vorgezeigt werden, ist kein kostenfreier Eintritt in Tier- und Freizeitpark Thüle möglich. Im Übrigen gelten bei Verlust oder Diebstahl die Regelungen gemäß Punkt 8 dieser Bedingungen.
3.4 Die Karte ist personengebunden und somit nicht übertragbar. Sie darf ausschließlich vom Karteninhaber verwendet und nicht an Dritte weitergegeben werden. Wer einen Zutritts-/Kontrollbereich mit einer widerrechtlich benutzten, ungültigen oder gefälschten Karte betritt, ist zur Zahlung eines erhöhten Eintrittsentgeltes verpflichtet. Das erhöhte Eintrittsentgelt beträgt mindestens 89,00 €.
3.5 Eine widerrechtlich benutzte Karte wird eingezogen. Eine Anzeige bei der Polizei bleibt vorbehalten. Bei Missbrauch der Karte oder bei einem groben oder mehrmaligen Verstoß gegen die Haus- oder Parkordnung kann die Karte umgehend ohne Anspruch auf Kompensation von einem Repräsentanten eingezogen werden.
 
4. Geltungsdauer
4.1 Die Saisonkarte ermöglicht dem Inhaber Zutritt zum Tier- und Freizeitpark Thüle für die laufende Saison, in der die Karte ausgestellt wurde, beginnend mit dem Tag der Ausstellung der Karte und unterliegt den Öffnungs- und Saisonzeiten des Tier- und Freizeitpark Thüle. Die Öffnungs- und Saisonzeiten können Sie im Internet unter https://www.tier-freizeitpark.de/infos/oeffnungszeiten/ abrufen.
4.2 Der Tier- und Freizeitpark Thüle ist nicht ganzjährig geöffnet.      

5. Öffnungs- und Ausschlusszeiten
5.1 Die Tier- und Freizeitpark Thüle GmbH behält sich das Recht vor, die Öffnungs- und Schließzeiten der Attraktion nach eigenem Ermessen zu variieren oder Teile und / oder Bereiche von Fahrgeschäften, Aktionen, Events oder Einrichtungen der Attraktionen aus triftigem Grund wie z. B. Sicherheitsgründen zu schließen, zu entfernen oder abzusagen.
5.2 Die Saisonkarte unterliegt Ausschlusszeiten. Das sind Tage, an denen die Karte nicht für einen kostenfreien Besuch im Tier- und Freizeitpark Thüle (z.B. wegen Sonderveranstaltungen) genutzt werden kann. Die jeweils gültigen Ausschlusszeiten finden Sie auf unserer Internetseite.
 
6. Kompensationsausschluss
Es ist nicht möglich, den Wert der Karte – anteilig oder komplett – zurück zu erstatten, sollten einzelne Attraktionen des Tier- und Freizeitparks aus baulichen oder organisatorischen Gründen und / oder Sicherheitsgründen vorübergehend geschlossen werden müssen. Schadensersatzansprüche und / oder (Teil-) Kompensation für solche Schließungen sind ausgeschlossen. Eine Rückgabe der Karte ist ausgeschlossen.
 
7. Zusatzkosten
7.1 Sonderveranstaltungen (z.B. Konzerte, Themenwochenenden) sind vom Leistungsumfang der Karten nicht umfasst. Die Tier- und Freizeitpark Thüle GmbH behält sich vor, für diese Sonderveranstaltungen ein gesondertes Entgelt zu erheben.
7.2 Die Tier- und Freizeitpark Thüle GmbH ist berechtigt, zur Einhaltung behördlicher und sonst zwingenden Vorgaben oder zum Schutz von Leben, Körper und Gesundheit der Karteninhaber, Besucher und Mitarbeiter der Attraktion den Zugang einzuschränken oder von zusätzlichen Bedingungen oder Maßnahmen abhängig zu machen, insbesondere, aber nicht ausschließlich durch die Kontingentierung der einlösbaren Besuche, Zusatzgebühren oder Reservierungstickets. Hierbei sind die örtlichen Gegebenheiten der Attraktion sowie der zusätzliche Aufwand zur Gewährleistung des rechtskonformen Betreibens und eines für die Karteninhaber und weiteren Besucher sicheren Besuches der Attraktion im Verhältnis zum Interesse der Saisonpassinhaber am ungehinderten Zugang zu beachten.
 
8. Verlust, Diebstahl
8.1 Der Verlust oder Diebstahl einer Karte muss umgehend der Tier- und Freizeitpark Thüle GmbH gemeldet werden, um Missbrauch durch Dritte zu verhindern. Die abhandengekommene Karte wird dann umgehend von uns gesperrt. Kontaktdaten finden Sie unter https://www.tier-freizeitpark.de/infos/kontakt/.
8.2 Im Falle eines Verlusts oder Diebstahls stellt die Tier- und Freizeitpark Thüle GmbH eine Ersatz-Karte aus. Für die Ausstellung einer Ersatz-Karte werden € 5,00 berechnet. Diese kann nur vor Ort im Tier- und Freizeitpark Thüle ausgestellt werden. Bei Ausstellung der Ersatz-Karte ist ein gültiges Passdokument sowie ein Lichtbild vorzulegen, um die angegebenen Daten zu überprüfen und die Ersatz-Karte erstellen zu können.
 
9. Weitere Aktionen/Promotionen
Sofern nicht anderweitig angegeben, ist die Karte nicht kombinierbar mit weiteren Aktionen und/oder Gutscheinen.
 
10. Verlängerung und Folgekauf
Nach Ablauf der Gültigkeit ist der Erwerb einer neuen Karte möglich. Der Folgekauf steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung bzw. Annahme der Tier- und Freizeitpark Thüle GmbH.

11. Vorteile
Die verschiedenen Kartenprodukte beinhalten zum Teil Zusatzangebote. Ein Anspruch auf bestimme Vorteile oder Vergünstigungen besteht nicht. Die jeweils aktuell gültigen Vorteile sowie Bedingungen der Inanspruchnahme sind unter www.tier-freizeit-park.de einsehbar. Die angebotenen Vorteile können variieren und unterliegen Änderungen, die ohne vorherige Ankündigung in Kraft treten können.
 
12. Datenschutz
12.1 Die Tier- und Freizeitpark Thüle GmbH ist berechtigt, im Gültigkeitszeitraum der Karte im Zuge der Durchführung des Vertrages und/ oder der Information zu der Karte den Inhaber über seine in 2. angegebenen Daten zu kontaktieren.
12.2 Eine Weitergabe der Daten zu Werbezwecken erfolgt nur, wenn Karteninhaber hierzu ausdrücklich seine Einwilligung erteilt hat. Auf Verlangen wird die Tier- und Freizeitpark Thüle GmbH Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten erteilen. Ebenso werden die über Sie gespeicherten Daten auf Verlangen berichtigt, gesperrt oder gelöscht.                              12.3 Der Karteninhaber ist berechtigt, der werblichen Nutzung seiner Daten jederzeit gegenüber der Tier- und Freizeitpark GmbH zu widersprechen.
 
13. Anwendbares Recht, Kontakt
13.1 Es gilt deutsches Recht. Zwingende verbraucherschutzrechtliche Vorschriften nach ausländischen Rechtsordnungen bleiben hiervon unberührt. Erfüllungsort ist Sitz der Tier- und Freizeitpark Thüle GmbH in Friesoythe. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
13.2 Sollten einzelne Punkte dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, undurchführbar oder nicht durchsetzbar sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit des Vertrags und der übrigen Bedingungen nicht berührt.