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Verlängerungen Jahreskarte 2026
Erläuterungen und allgemeine Bedingungen zur Saisonkarte
Es handelt sich um eine Verlängerung der vorhandenen Karten. Es werden keine neuen Karten gedruckt. Sollten Sie eine neue Karte benötigen müssen Sie eine Saisonkarten für den regulären Preis kaufen.
Die Saisonkarte ist ab Einlösedatum gültig bis zum Saisonende (meist 31.10.) für die Saison für die sie gekauft wurde. Die Saisonkarte gilt während der regulären Öffnungszeiten des Parks. Keine Gültigkeit hat die Saisonkarte bei Sonderveranstaltungen wie z.B. abendlichen Veranstaltungen. Allerdings werden in der Regel für Jahreskarteninhaber starke Ermäßigungen auf die Eintrittspreise der Sonderveranstaltungen angeboten.
- Die Saisonkarte ist personengebunden und nicht übertragbar.
- Die Saisonkarten für Menschen mit Behinderung gelten ab einem Behinderungsgrad von 80%.
- Die Saisonkarte ist auf dem Parkgelände immer mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen.
- Bei nicht mitgeführter Jahreskarte fällt der aktuelle Tageseintritt pro Person an, der nicht zurückerstattet werden kann.
- Die Saisonkarte ist Eigentum der Tier- und Freizeitpark Thüle GmbH.
- Jeglicher Missbrauch, z.B. die Weitergabe der Saisonkarte an andere Personen, führt zum sofortigen Einzug der Karte und zur Anzeige.
- Die Tier- und Freizeitpark Thüle GmbH haftet nicht bei Verlust der Karten.
- Die Haftung bei Schließung des Tier- und Freizeitparks aus besonderem Grund ist ebenfalls ausgeschlossen.
- Mit dem Erwerb einer Saisonkarte erkennt der Käufer die Parkordnung an (diese kann am Eingang eingesehen werden).
- Bei Verlust der Saisonkarte kann Ihnen einen neue gegen eine Bearbeitungsgebühr von 5 Euro ausgestellt werden.
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