Allgemeine Geschäftsbedingungen für Saisonkarten
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Tier- und Freizeitpark Thüle GmbH Saisonkarten allgemeine Geschäftsbedingen
7.1 Sonderveranstaltungen (z.B. Konzerte, Themenwochenenden) sind vom Leistungsumfang der Karten nicht umfasst. Die Tier- und Freizeitpark Thüle GmbH behält sich vor, für diese Sonderveranstaltungen ein gesondertes Entgelt zu erheben. 8.1 Der Verlust oder Diebstahl einer Karte muss umgehend der Heide-Park Soltau GmbH gemeldet werden, um Missbrauch durch Dritte zu verhindern. Die abhandengekommene Karte wird dann umgehend von uns gesperrt. Kontaktdaten finden Sie unter https://www.tier-freizeitpark.de/infos/kontakt/. Sofern nicht anderweitig angegeben, ist die Karte nicht kombinierbar mit weiteren Aktionen und/oder Gutscheinen. Nach Ablauf der Gültigkeit ist der Erwerb einer neuen Karte möglich. Der Folgekauf steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung bzw. Annahme der Tier- und Freizeitpark Thüle GmbH. Die verschiedenen Kartenprodukte beinhalten zum Teil Zusatzangebote. Ein Anspruch auf bestimme Vorteile oder Vergünstigungen besteht nicht. Die jeweils aktuell gültigen Vorteile sowie Bedingungen der Inanspruchnahme sind unter www.heide-park.de einsehbar. Die angebotenen Vorteile können variieren und unterliegen Änderungen, die ohne vorherige Ankündigung in Kraft treten können. Die Tier- und Freizeitpark Thüle GmbH ist berechtigt, im Gültigkeitszeitraum der Karte im Zuge der Durchführung des Vertrages und/ oder der Information zu der Karte den Inhaber über seine in 2. angegebenen Daten zu kontaktieren. Eine Weitergabe der Daten zu Werbezwecken erfolgt nur, wenn Sie hierzu ausdrücklich Ihre Einwilligung erteilt haben. Auf Verlangen wird die Tier- und Freizeitpark Thüle GmbH Ihnen Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten erteilen. Ebenso werden die über Sie gespeicherten Daten auf Verlangen berichtigt, gesperrt oder gelöscht. |